Prinz zu Salm- Salm vertritt die Waldbesitzer bei der SVFLG

Prinz zu Salm- Salm vertritt die Waldbesitzer bei der SVFLG

Liebe Mitglieder,

am 31. Mai 2023 endete die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Das Wahlergebnis in der
Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wurde am 9.
Juni 2023 in der Sitzung des Wahlausschusses der SVLFG bekanntgegeben.
Die Liste 2 "Waldbesitzerverbände" erhielt 5 Sitze. Wir danken Ihnen
für Ihre Beteiligung, denn dadurch erhöhten wir unsere Vertretung der
Waldbesitzer von 3 auf 5 Sitze in der Vertreterversammlung - und unter
diesen Vertretern ist auch Franz Prinz zu Salm- Salm!

Wir gratulieren Prinz zu Salm- Salm ganz herzlich zu diesem Posten und
danken ihm für seinen Einsatz für uns in den nächsten 5 Jahren in der
Vertreterversammlung.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der SVFLG.

Gleichzeitig weißen wir auf zwei weitere Informationen der AGDW hin

1. EU-Entwaldungsverordnung „EU Deforestation Regulation (EUDR)“
Waldbesitzer/ Forstbetriebe müssen bei einem Verkauf von Holz/
Produkten/ Rohstoffen aus dem Wald mit einer sogenannten
Sorgfaltserklärung nachweisen, dass diese nicht von entwaldeten
Flächen stammt noch zur Schädigung von Wäldern führt.
Die Verordnung gilt ab Juni 2023 und hat Übergangsfristen von 18 bzw.
24 Monaten.
Die praktische Umsetzung der Verordnung wird für erheblichen Aufwand
insbesondere im Kleinprivatwald und für die forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüsse sorgen. Wie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten
konkret für den Waldbesitz erfolgen soll, wird erst in der nationalen
Umsetzungsstrategie (BMEL) festgelegt werden.

2. Grundsteuer-Reform: Kurz-Gutachten Prof. Möhring im Auftrag von AGDW
und FABLF
Auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Möhringen sehen die Verbände
und die AGDW aktuell keine Notwendigkeit eine politische Initiative zu
starten mit dem Ziel einer Reduzierung der Ertragswerte.
Gleichwohl ist es Ihnen unbenommen nach Rücksprache mit Ihrem
Steuerberater Widerspruch gegen Ihre Bescheide einzulegen.
Sollten Sie oder Ihr Steuerberater das Gutachten einsehen wollen, so
kontaktieren Sie uns.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Waldbesitzerverband für Sachsen- Anhalt

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